Sachkundenachweis vom VDA und der DGHT die Prüfung für den Aquarianer und Terrarianer.
Im Paragrafen 2 des Tierschutzgesetzes steht: Das der Halter eines Tieres über die ausreichende Sachkenntnis und Fähigkeit verfügen muss, das Tiere Artgerecht zu Halten und zu ernähren.
Damit ein Aquarianer oder Terrianern nachweisen kann das er über die notwendige Sachkenntnis verfügt wurde vom VDA und der DGHT der Sachkundenachweis ins Leben gerufen. Der Sachkundenachweis ist kein Zwang sondern freiwillig. Denn bisher wurde von den Behörden vorausgesetzt das sich ein Halter vor der Anschaffung von Tieren die notwendige Sachkenntnis und Fähigkeit aneignet seine Tiere Artgerecht zu halten. Doch seit neustem ist vorgesehen in bestimmten Fällen von Halter zu verlangen, seine Sachkunde nachzuweisen. In solchen Fällen wird der Sachkundenachweis des VDA und der DGHT anerkannt.
Züchter und Händler die einen Jahresumsatz von mehr als 2000 € haben müssen einen solchen Nachweis nach §11 Tierschutz- gesetz auf jedenfall machen.
Die Sachkundenachweis Prüfung besteht aus 48 Fragen. Um sich auf diese Fragen vorbereiten zu können, kann man beim VDA oder der DGHT Prüfungsunterlagen bestellen und sich so optimal auf die Prüfung vorbereiten.
Kosten und Bestellinformationen des Sachkundenachweis:
Sachkundenachweis-Ordner & Prüfungstermine Titel: Sachkundenachweis, Herausgeber: DGHT & VDA, ISBN: 3-9806577-1-X, Preis 99,00 DM. Vertrieb für den Buchhandel: Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart.
Wichtige Adressen:
- VDA - Verband deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde e. V.
Zuständigkeitsbereich: Süßwasseraquaristik, Meerwasseraquaristik
VDA-Geschäftsstelle, Luxemburger Str. 16, 44789 Bochum
Tel.: 0234 / 381650, Fax: 0234 / 382590
Ansprechpartner ist Herr Stiller
- DGHT - Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e. V.
Zuständigkeitsbereich: Terraristik
DGHT-Geschäftsstelle, Postfach 1421, 53351 Rheinbach
Tel.: 02225 / 703333, Fax: 02225 / 703338
Ansprechpartner ist Herr Mendt
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